Ein Kunde, der z. B. für den Neubau seines Hauses Bauwasser benötigt, kann von uns einen Bauwasseranschluss erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde einen Antrag für die Herstellung einer Anschlussleitung stellt. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen oder in unserer Verwaltung abgeholt bzw. telefonisch angefragt werden. Nach dieser Auftragserteilung wird dem Bauherrn durch uns das Bauwasser aufgedreht.

Die Kosten für das Herstellen des Bauwasseranschlusses werden dem Kunden pauschal entsprechend der aktuellen Haushaltssatzung berechnet. Die Bauwasserberechnung wird vorab dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei der Herstellung der Anschlussleitung durch die Wasserversorgung wird ein Rohrtrenner eingebaut, der in das Eigentum des Anschlussnehmers übergeht.

Die Gebühren für die Bauwasserabgabe werden pauschal abgerechnet. Damit ist die Wasserabgabe bis zum Bezug des Neubaus abgegolten.

Vorverlegte Anschlussleitungen:

Wasseranschlussleitungen, die vorverlegt und angebohrt sind bzw. unter Wasserdruck stehen, und länger als 1 Jahr nicht in Betrieb sind, müssen auf Kosten des Kunden stillgelegt werden.

Standrohre:

Für die Entnahme von Bauwasser können auch Hydrantenstandrohre von uns zur Verfügung gestellt werden (Kaution derzeit 1.000,-- €). Dieser Betrag kann in bar entrichtet oder auch vorab an uns überwiesen werden.

Für die Überweisung der Kaution an uns gelten folgende Vorgaben auf dem Überweisungsträger:

 - Angabe des Vor- und Zunamen bei Privatkunden
 - Vollständiger Firmennamen inkl. Rechtsformzusatz (GmbH, GbR…) bei Geschäftskunden
 - Verwendungszweck: Stichwort „Kaution Standrohr“ plus Entnahmestelle (Ort; Straße; Hausnummer)
 - Betrag die 1.000 €
 - Zahlungsempfänger: Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe Kö.d.ö.R.
 - Bankkonto bei der Sparkasse Südpfalz
 - IBAN: DE24 5485 0010 0006 0000 53
 - BIC: SOLADES1SUW

Nach den Vorschriften der DIN 1988 dürfen nur noch Standrohre mit Rohrtrenner und Rückschlagklappe aufgestellt werden. Sollte von uns ein Standrohr angetroffen werden, welches nicht der Norm entspricht, wird das Standrohr eingezogen bzw. der Bauwasseranschluss zugedreht.

Bitte beachten Sie, dass gemäß StVO vor dem Ausleihen des Standrohres eine Absperrgenehmigung bei der zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung (Ordnungsbehörde) einzuholen ist. Diese Genehmigung muss bei der Ausgabe des Standrohres bei uns vorgelegt werden.

 

Ihre Ansprechpartner für die Beratung sind:

Herr
Dominik Pfadt

      

Herr
Peter Becker

      

Herr
Klaus Gadinger

      

Herr
Peter Teutschler

Tel.: 07271 / 9586 - 33
Fax: 07271 / 9586 - 56
dominik.pfadt@wgs-jockgrim.de

 

Tel.: 07271 / 9586 - 39
Fax: 07271 / 9586 - 56
peter.becker@wgs-jockgrim.de

 

Tel.: 07271 / 9586 - 34
Fax: 07271 / 9586 - 56
klaus.gadinger@wgs-jockgrim.de

 

Tel.: 07271 / 9586 - 32
Fax: 07271 / 9586 - 56
peter.teutschler@wgs-jockgrim.de