Preise und Gebühren

Gültig ab 1. Januar 2025

EUR  
brutto*
EUR
netto
Gebühr pro m3 Wasser1,461,36
 
Monatliche Bereitstellungsgebühr je Wasserzähler nach Größe
Q3=48,087,55
Q3=1011,5610,80
Q3=1630,7128,70
Q3=2539,4836,90
Q3=4040,3437,70
Q3=6350,7247,40
Q3=10065,5961,30
Q3=250161,68151,10
 
Einmaliger Beitrag je m2 gewichteter Grundstücksfläche2,722,54
Herstellung einer Anschlussleitung bis 1½" und 10 m1.000,00934,58
Erneuerung einer Anschlussleitung bis 1½" und 10 m1.850,001.728,97
Pauschalbetrag für Mehrlängen ohne Eigenleistungpro Meter118,70110,93
Pauschalbetrag für Mehrlängen bei Eigenleistung
der Erd- und Oberflächenarbeiten
pro Meter12,9512,10
 
Bauwasser für:
Einfamilienhaus87,4081,68
Mehrfamilienhaus 1.WE87,4081,68
Mehrfamilienhaus jede weitere WE21,9020,47
Fertighaus43,7040,84
Mehrfamilienfertighaus 1. WE43,7040,84
Mehrfamilienfertighaus jede weitere WE11,0010,28
Gewerbeobjekte bis 6.000 m3 umbauter Raum262,00244,86
 
Herstellung eines Bauwasseranschlusses310,00260,50
Hydrantenstandrohrmiete
Kaution zur Anmietung eines Standrohres **1.000,00
Grundpreispauschale3/5 m3  - 7/10 m353,5050,00
Benutzungsgebühr pro Tag3/5 m3  - 7/10 m31,000,93
Grundpreispauschale20 m3 - 50 m374,9070,00
Benutzungsgebühr pro Tag20 m3 - 50 m31,000,93

Bitte beachten Sie, dass gemäß StVO vor dem Ausleihen des Standrohres eine Absperrgenehmigung bei der zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung (Ordnungsbehörde) einzuholen ist. Diese Genehmigung muss bei der Ausgabe des Standrohres bei uns vorgelegt werden.

 

*) Die Bruttogebühren enthalten die zur Zeit gültige Mehrwertsteuer von 7%.

**) Es wird eine Kaution von 1.000,00 € bei der Anmietung eines Standrohres erhoben. Diese Kaution ist bei der Abholung des Standrohres sofort fällig. Die Kaution wird mit der Wassergeldabrechnung verrechnet. Bei Standrohrentnahme für Bauwasserzwecke wird die Kaution bei der Rückgabe sofort zurückerstattet.

Die komplette Preisübersicht können Sie auch den Seiten 2 und 3 der aktuellen Haushaltssatzung entnehmen, die wir zusammen mit der zugrunde liegenden Entgeltsatzung als PDF-Dokument bereitgestellt haben.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Finanzbuchhaltung gerne zur Verfügung.


Da im ersten Quartal die Wassergeldabrechnungen versendet werden, haben wir die Haushaltssatzung vom Vorjahr weiterhin veröffentlicht.