Dann wenden Sie sich an unsere Zentrale:
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Laut Eichgesetz ist alle 6 Jahre der Wasserzähler neu zu eichen. Darum werden von uns im Laufe des Jahres, die Wasserzähler deren 6-jährige Eichdauer abläuft, gegen geeichte Wasserzähler ausgetauscht. Kosten kommen auf unsere Kunden keine zu. Die Tauschaktionen sind in der Wasserzähler-Grundgebühr enthalten.
Als Besonderheit werden in den nächsten 6 Jahren auch Wasserzähler, deren Eichdauer noch nicht komplett abgelaufen ist, von uns vorgezogen getauscht. Diese vorgezogenen Tauschaktionen sollen stufenweise die jährliche Tauschzahl von Wasserzählern harmonisieren. Ziel ist es, ab dem Jahr 2018 jedes Jahr eine in etwa gleiche Anzahl von Tauschzählern wechseln zu müssen. Das wiederum hilft uns, die jährlichen Tauschaktionen besser in mittel- und langfristige Kosten- und Personalplanungen einzuarbeiten.
Kunden, die wir nicht zu Hause antreffen, werden wir mit dem Einwurf einer Karte bitten, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Zur Vermeidung unnötigen Aufwands wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns einen möglichst ungehinderten Zugang zu Ihrem Wasserzähler ermöglichen.
Soll ein Wasserzähler einer Befundprüfung unterzogen werden, so muss dies unmittelbar nach dem Ausbau erfolgen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Wasserzählers haben, so sollten Sie sich vor dem Ausbau mit uns in Verbindung setzen.
Nur so können die eichrechtlichen Forderungen rechtswirksam eingehalten werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Wasserzähler haben, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden.
Herr |
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