Die Hausinstallation darf nur durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmens hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen Regeln, die DIN 1988 und die besonderen Vorschriften des Zweckverbandes zu beachten hat.
Vergewissern Sie sich daher, dass der von Ihnen beauftragte Fachmann bei uns zugelassen ist und damit die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten bietet.
Diese Vorsichtsmaßnahme bewahrt Sie außerdem vor Anschlussschwierigkeiten nach Fertigstellung Ihrer Anlage und schützt Sie vor Schäden, welche Ihnen durch Außerachtlassung der einschlägigen Vorschriften entstehen können.
Der verantwortliche Fachmann einer zugelassenen Firma besitzt einen mit Gültigkeitsvermerk versehenen Ausweis eines Wasserversorgungsunternehmens. Der Zweckverband ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Anlagen, die nicht von einem Vertragsinstallationsunternehmen erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.
Eine Übersicht über die bei uns eingetragenen Vertrags-Installationsunternehmen finden Sie hier.
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