Standrohre für die Wasserentnahme aus Hydranten können bei uns gegen Gebühr ausgeliehen werden. Für das Ausleihen verlangen wir derzeit eine Kaution von 1.000,-- €. Dieser Betrag kann in bar entrichtet oder auch vorab an uns überwiesen werden. Der Verbrauch sowie die Benutzungsgebühr werden anschließend dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet. Die aktuellen Gebühren können Sie unserer Haushaltssatzung entnehmen.

Für die Überweisung der Kaution an uns gelten folgende Vorgaben auf dem Überweisungsträger:

 - Angabe des Vor- und Zunamen bei Privatkunden
 - Vollständiger Firmennamen inkl. Rechtsformzusatz (GmbH, GbR…) bei Geschäftskunden
 - Verwendungszweck: Stichwort „Kaution Standrohr“ plus Entnahmestelle (Ort; Straße; Hausnummer)
 - Betrag: 1.000 €
 - Zahlungsempfänger: Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe Kö.d.ö.R.
 - Bankkonto bei der Sparkasse Südpfalz
 - IBAN: DE24 5485 0010 0006 0000 53
 - BIC: SOLADES1SUW

Nach den Vorschriften der DIN 1988 dürfen nur noch Standrohre mit Rohrtrenner und Rückschlagklappe aufgestellt werden.

Für die Entnahme von Bauwasser werden von uns auch entsprechende Hydrantenstandrohre zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass gemäß StVO vor dem Ausleihen des Standrohres eine Absperrgenehmigung bei der zuständigen Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung (Ordnungsbehörde) einzuholen ist. Diese Genehmigung muss bei der Ausgabe des Standrohres bei uns vorgelegt werden.

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr
Norman Drieß

      

Herr
Marius Veth

      

Tel.: 07271 / 9586 - 22
Fax: 07271 / 9586 - 88
norman.driess@wgs-jockgrim.de

 

Tel.: 07271 / 9586 - 28
Fax: 07271 / 9586 - 88
marius.veth@wgs-jockgrim.de