Fragen zum Hausanschluss und wichtige Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung finden Sie auf dieser Seite.
Hier sind wichtige Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung zusammengestellt. Wir beraten Sie gerne über alle weiteren Einzelheiten.
Beachten Sie unbedingt unsere beiden Merkblätter zur
Ja, Sie erhalten von uns Bauwasser über einen Bauwasseranschluss oder über ein Hydranten-Standrohr. Weitere Infos finden Sie hier
Wenn Sie wissen möchten, wo die Wasserleitung auf Ihrem Grundstück liegt, können Sie bei unseren zuständigen Mitarbeitern eine Planauskunft anfordern. Für weitere Informationen bitte hier klicken.
Der Trinkwasser-Hausanschluss muss vom Bauherrn beantragt werden. Das dafür vorgesehene Antragsformulare ist hier herunterzuladen oder kann Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt werden. Natürlich können Sie es auch in unserer Verwaltung persönlich abholen.
Dem Antrag sind ein amtlicher Lageplan und ein Keller- bzw. Erdgeschoßgrundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.
Der Trinkwasser-Hausanschluss und das Bauwasser werden gemäß unserer gültigen Haushaltssatzung abgerechnet. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Preise und Gebühren.
Ihr Vertragsinstallateur ist uns gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation schriftlich anzuzeigen.
Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Trinkwasser im Haus entnehmen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
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Tel.: 07271 / 9586 - 33 Fax: 07271 / 9586 - 56 dominik.pfadt@wgs-jockgrim.de |
| Tel.: 07271 / 9586 - 39 |
| Tel.: 07271 / 9586 - 34 |
| Tel.: 07271 / 9586 - 32 |
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