Wasserhärte:

Wer kennt das nicht: Auf der Waschmittelpackung sind unterschiedliche Dosierungen für die verschiedenen Wasserhärten angegeben. Doch was ist eigentlich Wasserhärte?

Der BDEW hat einen Erklärfilm auf Youtube bereitgestellt. Bitte klicken Sie hier.


Verbandsversammlung vom 30.11.2016 - Auch 2017 bleibt der Wasserpreis stabil!

Auch 2017 bleiben der Wasserpreis sowie die Bereitstellungskosten für den Wasserzähler stabil. Die Pauschale für einen Neuanschluss einer Hausanschlussleitung konnte sogar gesenkt werden!

Herr Verbandsdirektor Friedmann freut sich, dass es dem Zweckverband ein weiteres Mal gelungen ist, trotz ständig steigender Kosten - vor allem für die Unterhaltung des Rohrnetzes - alle Gebühren auf einem weiterhin sehr niedrigen Niveau konstant zu halten. Auch 2017 bezahlen die Bürger im Versorgungsgebiet der Südgruppe nur 1,08 € netto für einen Kubikmeter (= 1000 Liter) Wasser. Auch alle Bereitstellungsgebühren für die Trink- und Löschwasserversorgung mussten nicht erhöht werden. Der Pauschalbetrag für die Neuherstellung einer Anschlussleitung (was alle Häuslebauer am meisten interessiert) konnte um 50 € auf 900 € gesenkt werden. Gleich geblieben sind die Kosten für die Erneuerung einer Anschlussleitung mit 1.100 € sowie die Pauschale für einen Bauwasseranschluss mit 260 €.

Verbandsvorsteher, Bürgermeister a. D. Seiter, sowie Verbandsdirektor Friedmann bedanken sich bei den Mitarbeitern für das, dank der guten Arbeitsleistung, vorbildliche Betriebsergebnis. Man ist froh, bei dem hohen technischen Standard und der sehr guten Trinkwasserqualität eine konstant niedrige Gebührenbelastung für die Bürger des Versorgungsgebietes realisiert zu haben. Trotzdem sanken die Rücklagen im laufenden Jahr deutlich um über 500.000 € Dies begründet sich in dem Aufwand, der sich aus den Reparaturen im Rohrnetz generiert. Straßensanierungen ziehen meist auch Erneuerungen der Trinkwasser-Leitungen nach sich. Da viele Straßen saniert werden, bedeutet das auch sinnvolle, wenn auch hohe Re-Investitionen.

Der Haushalts- und der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wurden von der Verbandsversammlung einstimmig gebilligt. Der Erfolgsplan, in welchem die Einnahmen und die Ausgaben für das Wirtschaftsjahr festgelegt sind, hat sich im Gesamtvolumen gegenüber dem Vorjahr um 186.000 € erhöht. Dieser Betrag resultiert vor allem aus der Erhöhung der Kosten für die Unterhaltung der Anlagen sowie eine Erhöhung des Wassercents durch die Mehrförderung an Wasser. Im Vermögensplan ergibt sich ebenfalls eine Erhöhung um 110.000 €, hier schlagen Investitionen bei den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zu Buche. Unter anderem sollen Notstromaggregate sowie verschiedene Fahrzeuge angeschafft bzw. altersbedingt ersetzt werden. In den Wasserwerken Jockgrim und Kuhardt sind für 2017 Investitionen in die Mess- und Steuerungstechnik vorgesehen. In beiden Werken wird die Pumpentechnik überarbeitet und energetisch auf den neuesten Stand gebracht - ein Ergebnis des Energie Audits, welches man im Jahre 2016 durchführte. Auch für den Notbetrieb, den die Zivile Vorsorge des Ministeriums für kritische Infrastruktur-Unternehmen fordert, sind Mittel eingestellt worden.

Für die Unterhaltung und Instandhaltung des Leitungsnetzes ist ein Betrag von 700.000 € eingeplant, da bestrebt ist, alte Rohrleitungen, die mehrmals von Rohrbrüchen betroffen waren, auf ganzer Länge auszutauschen. Dadurch wird die Versorgung der Bürger mit frischem Wasser auch weiterhin auf diesem hohen Niveau sicher gestellt.

Das Wirtschaftsprüfungsbüro Rödl & Partner (Herr Degenhardt) bestätigt in seinem Bericht über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, dass der Verband über eine sehr solide wirtschaftliche Struktur verfügt. Für das Wirtschaftsjahr 2015 konnte ein Jahresgewinn in Höhe von € 177.980,00 erzielt werden, dazu kommt eine Konzessionsabgabe von € 414.319,92, die in voller Höhe an die Verbandsgemeinden ausbezahlt wird. Die Verbandsversammlung entlastete einstimmig den Vorstand für das Jahr 2015.

Für das Jahr 2017 wies Friedmann darauf hin, dass weiterhin das Hauptaugenmerk auf dem hohen Qualitätsniveau des Wassers liege. Die „rund-um-die-Uhr“-Versorgungssicherheit und auch die Liquidität des Unternehmens gilt es langfristig zu festigen. Insbesondere das Rohrleitungsnetz erfordert mit über 340 km stetigen Instandhaltungs- und Wartungsaufwand.

Aktuell versorgen wir 62.400 Einwohner mit Frischwasser. Die Trinkwasserabgabe der Monate Januar - Oktober in 2016 mit 235.463 m³ lag niedriger als in 2015. Dieser Rückgang ist auf die lange Regen-Periode im Frühjahr zurückzuführen. Im Bereich der Industrie gab es eine Steigerung von 2,7 %. Bei den öffentlichen Einrichtungen ist ein Rückgang um 13,7 % zu verzeichnen. Der Po-Kopf-Wasserverbrauch hat sich von 2014 zu 2015 von 116 auf 119 Liter gesteigert, hier ist die lange Trockenperiode im Jahr 2015 erkennbar.

Zur Finanzsituation führt Herr Friedmann aus, dass sich der aktuelle Kassenstand im Vergleich zum Vorjahr um € 687.013,45 verringert hat.

Die Zahl der Schadensfälle im Rohrnetz hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Zum Auftragsvolumen im Rohrnetz berichtet Friedmann: Bis Ende November 2016 wurden 189 neue Anschlussleitungen verlegt, 113 Erneuerungen und 8 Anschlussleitungen stillgelegt. Insgesamt wurden 3.789 Wasserzähler getauscht und 126 neue Wasserzähler eingebaut. Dazu kamen 33 getauschte Hydranten sowie 26 getauschte Schieber. Insgesamt wurden 1,5km an Hauptrohrleitungen erneuert und 156 m Hauptrohrleitungen neu verlegt. 435 Schäden wurden repariert und 74 Rohrbrüche behoben. All diese Arbeiten hat der Verband mit eigenem Personal durchgeführt - Herr Friedmann dankt in diesem Zusammenhang besonders seiner „Rohrnetzabteilung“ für deren Arbeitsleistung.

Weitere Tagesordnungspunkte der Verbandsversammlung waren die für das Jahr 2017 vorgesehenen Ortsnetzerweiterungen sowie Straßenausbauten. Hier haben die Verbandsgemeinden alle Maßnahmen angegeben, die für das kommende Jahr geplant sind.

Dem Wirtschaftsprüfungsbüro Rödl & Partner, die den Jahresabschluss 2015 betreut haben, wurde der Auftrag auch für die nächsten beiden Jahresabschlüsse erteilt.

Großen Raum nahmen die Diskussionen um die Grundgebühr für die Bereitstellung von Trink - und Löschwasser ein. Die derzeitige Gebührenstruktur wurde von einem Kunden massiv in Frage gestellt. Er ist der Auffassung, dass eine reine Verbrauchsgebühr pro m³ alleine ein wesentlich fairer Ansatz für den Kunden darstellt und gleichzeitig zu mehr Wassersparen anreizt. Diese Auffassung konnte nicht geteilt werden und ist auch derzeit nicht in Einklang mit dem demografischen Wandel sowie den daraus resultierenden energiepolitischen Zielen zu bringen. Man hat sich daher für die Beibehaltung der Grundgebühr, die auf die Bereitstellung von Lösch- und Trinkwasser einwandfreier Qualität abzielt, entschlossen, da diese sowohl im Sinne von Stagnationswasservermeidung als auch den Kanalisationsproblemen im Abwasserbereich am nächsten kommt. Dass die Gebühr für unterschiedliche Wasserzähler und somit auch den Bereitstellungsbedarf abzielt, wurde als sinnvoll bestätigt.

Die Fernauslesbarkeit von Haus-Wasserzählern wurde von Friedmann erläutert, und die Vor-und Nachteile dargelegt. Man ist sich einig, dass die Zukunft in Richtung Smartmetering zielt, jedoch möchte man die weitere Entwicklung zunächst beobachten.

Ein Dank richtet Friedmann besonders an all diejenigen Kunden, die durch Ihre schnellen Schadensmeldungen den Bereitschaftsdienst unterstützten. Hierdurch halten sich nicht nur die Wasserverluste und Schäden gering, sondern es werden auch Gefahren durch Unterspülungen weitestgehend verhindert.

Bei Problemen mit dem Trinkwasser erreichen Sie uns rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. 07271-95860.

Und falls die Telekom mal wieder versagt, probieren Sie es auf der Handy-Nr. 0151 42225783


Exotische Abrechnungsmethoden verunsichern unsere Kunden

Kunden äußern immer häufiger ihr Unverständnis für unsere Vorgehensweise.

Schuld ist die Einforderung von Vorausleistungen, bevor Tätigkeiten durchgeführt werden. Es ist wichtig, zu wissen, dass wir eine öffentliche Einrichtung sind, welche den Verbandsgemeinden gehört. Dies bedeutet, dass keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen. Dies wird von der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde jährlich kontrolliert. Das Unternehmensziel: Dem Kunden bestmögliche Qualität und Leistung zum günstigsten Preis zu liefern. Die Aufgabe, geringstmögliche Kosten bzw. Aufwand zu erzeugen, wird daher sehr ernst genommen. So hat unser Unternehmen z. B. keinen Werbe-Etat. Um den Aufwand für das Mahnwesen zu minimieren, hat sich der Aufsichtsrat entschlossen, Vorausleistungen nicht nur für das Wassergeld, sondern auch für Leistungen wie Herstellungen, Erneuerungen etc. zu erheben.

Jährlich werden z. B. die entstandenen Kosten für Herstellung und Erneuerung auftragsgenau nachkalkuliert. Daraus resultieren jährlich angepasste Pauschalen. Das hat dieses Jahr die Preise für Erneuerungen gesenkt. Dass diese zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung gelten, ist eine weitere Besonderheit des öffentlichen Unternehmens. Auch hierüber entsteht immer wieder Diskussionsbedarf mit dem Endkunden.


Ab 2015 gelten neue Wasserzählerbezeichnungen!

Die bis dato übliche Bezeichnung der Wasserzähler wurde durch eine europäische Richtlinie (MID) geändert. So entspricht der bisherige Wasserzähler der Größe Qn 2,5 der neuen Bezeichnung Q3=4. Es handelt sich dabei nach wie vor um dieselbe Zählergröße.

Desweiteren wurde der Stempel auf der Plombe als gültiges Eichjahr abgeschafft. Da die Hersteller eine Bauartzulassung erhalten, gilt die Bezeichnung in dem Rechteck neben dem CE Kennzeichen, M15 (siehe Bild) als Baujahrkennzeichnung und damit gleichzeitig als EICH-Jahr für das Jahr 2015. Alle Aufkleber, die auf ein Eichjahr hinwiesen, entfallen somit!

Die Eichgültigkeit beträgt 6 Jahre. Danach muss der Wasserzähler getauscht werden oder durch eine Stichproben-Eichung die Gültigkeit der Eichdauer verlängert werden.


Trinkwasser als preiswertes Lebensmittel

Trinkwasser ist preiswertes Lebensmittel

Wie gut es unsere Kunden der Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe getroffen haben, zeigt eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Energie und Wasserwirtschaft BDEW, der zur Trinkwasserpreis-Statistik des Statistischen Bundesamtes Stellung nimmt. Hierbei wird festgestellt, dass der Bezug von einem Liter Trinkwasser im Durchschnitt in Deutschland 0,17 Cent kostet. Die Grundgebühr liegt im Durchschnitt bei 71 €.

Mit 1,16 € pro Kubikmeter und 45,60 € Grundgebühr sind die Preise für Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet deutschlandweit im unteren Drittel angesiedelt.

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Entgeltstatistik "Trinkwasser" veröffentlicht. Demnach sind die Trinkwasserpreise und -gebühren in Deutschland im vergangenen Jahr nur sehr moderat gestiegen. Kosteten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 1000 Liter Trinkwasser Anfang des Jahres 2012 durchschnittlich rund 1,67 Euro, waren es zu Beginn des Jahres 2013 rund 1,69 Euro (2011: 1,66 Euro). Die Grundgebühr stieg im gleichen Zeitraum von durchschnittlich 68,84 Euro auf 70,98 Euro (2011: 67,33 Euro). Damit wird die sehr moderate Preis-Entwicklung der vergangenen Jahre fortgeschrieben. Umgerechnet kostet der Bezug eines Liters qualitativ hochwertigen Trinkwassers damit durchschnittlich knapp 0,17 Cent, im Bereich von Bellheim bis Maximiliansau nur 0,12 Cent.

"Die trotz erheblicher Investitionen in Anlagen und Netze moderate Preisentwicklung der vergangenen Jahre ist auch auf die Umsetzung von Effizienzpotenzialen in der Anlagen- und Prozessoptimierung zurückzuführen. Neben Instrumenten wie Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen sowie dem Investitionscontrolling leisten dabei auch das freiwillige Benchmarking einen wichtigen Beitrag", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

Das Statistische Bundesamt selbst weist darauf hin, dass unterschiedlich hohe Wasserpreise in Deutschland ihre Ursache in unterschiedlichen topografischen und geologischen Gegebenheiten, Unterschieden in der jeweiligen Siedlungsstruktur oder auch unterschiedlich hohen Netzinvestitionen haben. "Es geht um eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Bedingungen bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung an die Kunden über ihre Leitungsnetze. Hinzu kommen unterschiedliche regionale Umweltauflagen, die die Versorger erfüllen. Folge dieser sehr verschiedenen Strukturen vor Ort sind unterschiedliche Kosten, die wiederum zu deutlichen und gerechtfertigten Preisunterschieden führen können". Die Kunden in Deutschland schätzen die Leistungen der Wasserversorger - sowohl mit Blick auf die hohe Trinkwasser-Qualität als auch mit Blick auf die Preise: Laut BDEW-Kundenbarometer 2013, mit dem der Branchenverband die Meinung der Bundesbürger zur Wasserwirtschaft erhebt, bewerten rund 80 Prozent der Befragten den Preis für Trinkwasser als angemessen bis sehr gut.


Neue Regelung für Bauwasseranschlüsse sowie die Verwendung von Standrohren

Aufgrund von neuen Normen ist eine Anpassung unserer Vorgehensweise bei Bauwasseranschlüssen notwendig.

Ein Kunde, der z. B. für den Neubau seines Hauses Bauwasser benötigt, kann von der Wasserversorgung einen Bauwasseranschluss erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde einen Antrag für die Herstellung einer Anschlussleitung stellt. Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen oder in der Verwaltung in Jockgrim abgeholt bzw. telefonisch angefragt werden. Nach dieser Auftragserteilung wird dem Bauherrn durch uns das Bauwasser aufgedreht.

Die Kosten für das Herstellen des Bauwasseranschlusses werden dem Kunden pauschal entsprechend der aktuellen Haushaltssatzung berechnet. Die Bauwasserberechnung wird vorab dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei der Herstellung der Anschlussleitung durch die Wasserversorgung wird ein Rohrtrenner eingebaut, der in das Eigentum des Anschlussnehmers übergeht.

Standrohre:
Nach den Vorschriften dürfen nur noch Standrohre mit Rohrtrenner und Rückschlagklappe aufgestellt werden. Sollte von uns ein Standrohr angetroffen werden, welches nicht der Norm entspricht, wird das Standrohr eingezogen bzw. der Bauwasseranschluss zugedreht.

Vorverlegte Anschlussleitungen:
Wasseranschlussleitungen, die vorverlegt und angebohrt sind bzw. unter Wasserdruck stehen, und länger als 1 Jahr nicht in Betrieb sind, müssen auf Kosten des Kunden stillgelegt werden.

Wir bitten um Beachtung der neuen Regelungen.


Wasserzählertausch ab 2017

Sehr geehrte Trinkwasserkunden,

ab dem 01. Januar 2017 werden wir über das gesamte Jahr hinweg Wasserzähler tauschen.

Laut Eichgesetz ist alle 6 Jahre der Wasserzähler neu zu eichen.

Darum werden von uns im Laufe des Jahres, die Wasserzähler deren 6-jährige Eichdauer abläuft, gegen geeichte Wasserzähler ausgetauscht. Kosten kommen auf unsere Kunden keine zu. Die Tauschaktionen sind in der Wasserzähler-Grundgebühr enthalten. Als Besonderheit werden in den nächsten 6 Jahren auch Wasserzähler, deren Eichdauer noch nicht komplett abgelaufen ist, von uns vorgezogen getauscht. Diese vorgezogenen Tauschaktionen sollen stufenweise die jährliche Tauschzahl von Wasserzählern harmonisieren. Ziel ist es, ab dem Jahr 2018 jedes Jahr eine in etwa gleiche Anzahl von Tauschzählern wechseln zu müssen. Das wiederum hilft uns, die jährlichen Tauschaktionen besser in mittel- und langfristige Kosten- und Personalplanungen einzuarbeiten. Kunden, die wir nicht zu Hause antreffen, werden wir mit dem Einwurf einer Karte bitten, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Zur Vermeidung unnötigen Aufwands wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns einen möglichst ungehinderten Zugang zu Ihrem Wasserzähler ermöglichen. Soll ein Wasserzähler einer Befundprüfung unterzogen werden, so muss dies unmittelbar nach dem Ausbau erfolgen. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihres Wasserzählers haben, so sollten Sie sich vor dem Ausbau mit uns in Verbindung setzen. Nur so können die eichrechtlichen Forderungen rechtswirksam eingehalten werden.


Vorkehrmaßnahmen am Wasserhausanschluss

Zugänglichkeit:

Absperreinrichtungen und Zähleinrichtungen sind frei zugänglich zu halten. – Im Schadensfall ist man für jede Minute dankbar...

Wasserfilter sind regelmäßig zu wartende Bauteile. Lassen Sie sich von Ihrem Installateur beraten oder schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.

Brauchwasser ( z. B. Regenwasser etc.) und Trinkwasserleitungen dürfen nicht verbunden werden.

Alle Arbeiten an der Hausinstallation dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Die winterlichen Temperaturen in unseren Breitengraden erfordern entsprechende Vorkehrmaßnahmen. So sind Wasserleitungen, Armaturen sowie die Wasserzähl-einrichtung vor Frostschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden zu schützen.

Um Frostschäden am Hauswasseranschluss und die dadurch entstehenden Kosten für die Reparatur des Anschlusses oder den Austausch des Wasserzählers zu vermeiden, hier einige Tipps:

  1. Befindet sich der Hauswasseranschluss in einem Kellerraum, so sind dessen Fenster und Außentüren, in Winter geschlossen zu halten.
  2. Türen und Fenster in der Nähe von freiliegenden Wasserleitungen in einem Gebäude sind ebenso geschlossen zu halten.
  3. Defekte Fensterscheiben und schlecht schließende Türen sind rechtzeitig instand zu setzen.
  4. Befindet sich der Wasserzähler in einem ungeheizten Raum, so sollte dieser frostsicher „eingepackt“ werden. (Styropor, Glaswolle o. ä.)
  5. Wasserführende Leitungen sollten ebenfalls frostgeschützt werden.
  6. Freiliegende Wasserleitungen in Garten, Garagen oder sonstigen Nebengebäuden sind zu entleeren.
  7. Hausanschlussschieber sollten von Eis und Schnee frei gehalten werden, um im Fall eines Rohrbruchs so schnell wie möglich das Wasser abstellen können.
  8. Bei eingefrorenen Wasserleitungen immer einen Fachmann zu Rate ziehen.
    Vorsicht: Das Auftauen mit einer Lötlampe oder offenem Feuer kann zu nachhaltigen Schäden führen.